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Die Rolle des Mediators/der Mediatorin:

 

„Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt.“ §1 II MediationsG

 

Der MediatorIN sollte in einem kostenlosen Vorgespräch gelingen, die Voraussetzungen zu klären, um eine Mediation einzugehen.

Der MediatorIN sollte im Erstgespräch eine angenehme, sichere und seriöse Umgebung und Gesprächsatmosphäre schaffen. Dazu gehören unter anderem angenehme Räumlichkeiten, eine ausgewogene Sitzordnung und das Einsetzen durchdachter Techniken. Die Prinzipien der Neutralität und Allparteilichkeit haben besonderes Gewicht, damit alle Beteiligte Vertrauen in den MediatorIN und das Verfahren entwickeln können. Dazu trägt der MediatorIN dafür Sorge, alle vorab zugestimmten Prinzipien und Regeln einzuhalten und gegebenenfalls auf eine Überschreitung hinzuweisen. Des Weiteren werden insbesondere die Sprachfertigkeiten des MediatorsIN gefordert, um radikale Aussagen der Medianden zu entschärfen, und diese in neutrale Formulierungen umzuwandeln. Ebenso soll ganz urteils- und bewertungsfrei gearbeitet und formuliert werden.

Es liegt am MediatorIN auch die Tiefenstruktur des Konfliktes herauszuarbeiten und auf tiefer liegenender Beziehungsebene zu arbeiten. Es gilt sowohl das Interesse, als auch die eigentlichen Bedürfnisse hinter den Themenpositionen zu ergründen. Dabei bilden sich die wahren Beweggründe, Motive und Gefühle heraus, dies es zu erkennen und zu bearbeiten gilt. Denn nur so können in der Vielzahl der Fälle im späteren Schritt nachhaltige und andauernde Lösungen generiert werden. Hauptaufgabe des MediatorsIN hierbei ist demnach alle tieferliegenden Aspekte des Konfliktes herauszuarbeiten, selbst, wenn den einzelnen Beteiligten ihr eigenes Bedürfnis hinter einer Handlung oder einer Aussage selbst noch gar nicht bewusst ist. Wichtig dazu ist das Fördern des gegenseitigen Verständnisses und Aufdecken von Gemeinsamkeiten und Unterschieden. Empathie oder auch Einfühlungsvermögen ist in diesem Zusammenhang wohl eine der vorteilhaftesten Eigenschaften, die ein MediatorIN mit sich bringen sollte. Zum Unterschied zu Gerichtsverfahren, die auf Unparteilichkeit beruhen, basiert die Aufgabe des MediatorsIN auf dem Prinzip der Allparteilichkeit.

Hauptaufgabe des MediatorsIN in der Lösungsphase besteht primär darin, eine kreative Atmosphäre zu schaffen, in der möglichst viele Lösungsansätze entstehen können. Der MediatorIN hilft durch wertungsfreies Fragen und Zuhören, den jeweiligen Konfliktpartnern auf eine Lösung zu stoßen. Im weiteren Schritt, geht es dann darum, eine Auswahl und Bewertung der besten Lösungswege vorzunehmen. Dabei sollte der MediatorIN eine Vielzahl von Verhandlungsmodellen parat haben und diese an geeigneter Stelle im Verfahren einführen, um so die Parteien zur Auffindung der besten Lösungsoption für ihre individuelle Situation zu verhelfen.

Schlussendlich wird unter den Konfliktpartnern die Abschlussvereinbarung niedergelegt, um dem ganzen Verfahren einen abschließenden Charakter zu geben. Konkret wird hinterfragt, ob die Vereinbarung spezifisch, messbar, aktiv erreichbar, realistisch und terminiert genug ist.

Der MediatorIN bleibt auch nach dem eigentlichen Mediationsverfahren und der Abschlussvereinbarung, noch eine Zeit lang in der Verantwortung. Um den Ursprungskonflikt wirklich abschließend zu klären, ist es wichtig die Parteien bei der Rückkehr in den Alltag nicht allein zu lassen. Um die Beziehungen nachhaltig zu schonen ist es von Bedeutung, nach einer gewissen Zeit nochmals ein Treffen zu vereinbaren, in der die Alltagstauglichkeit der getroffenen Vereinbarungen erneut mit dem MediatorIN erörtert werden und eventuelle Bedürfnislücken zu schließen.